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KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen

Stand: 08.2026

Altersgerecht Umbauen fördert alles, was Haus oder Wohnung barrierearm und sicher macht: bis zu 50.000 € Kredit je Wohneinheit, trotz des Namens ohne Altersgrenze und ausdrücklich auch für Mieter.

Auf einen Blick

Förderart Kredit über die Hausbank, zinsgünstig
Höhe bis 50.000 € je Wohneinheit
Für wen Eigentümer und Mieter, jedes Alter; auch Genossenschaften und Unternehmen
Was Barriereabbau und Einbruchschutz
Antrag über den Finanzierungspartner, vor Vorhabensbeginn; Fachfirma Pflicht

Geförderte Maßnahmen

Eigenleistung ist nicht förderfähig; es zählt nur die Fachunternehmer-Rechnung.

Einordnung

Ein Badumbau zur bodengleichen Dusche kostet schnell 15.000–25.000 €; die 159 macht daraus eine planbare Rate statt eines Lochs im Ersparten. Wer im Zuge eines Hauskaufs umbaut, kann die 159 neben KfW 124 nutzen; bei gleichzeitiger energetischer Sanierung kommen 261 oder 458 dazu.

Häufige Fragen

Zählt Eigenleistung, wenn ich handwerklich fit bin? Nein. Gefördert wird nur die Rechnung eines Fachunternehmens; Material allein oder Arbeitszeit in Eigenregie sind nicht förderfähig, auch nicht anteilig.

Kann ich die 159 als Mieter beantragen, wenn der Vermieter nicht mitmacht? Nein: Der Umbau ist eine bauliche Veränderung an fremdem Eigentum und braucht die Zustimmung des Vermieters. Die 159 selbst kennt keine Altersgrenze und steht Mietern grundsätzlich offen, ersetzt aber nicht die mietrechtliche Erlaubnis.

Reicht die 159 für einen kompletten barrierefreien Badumbau? Bei den üblichen 15.000–25.000 € Kosten liegt ein Badumbau meist innerhalb des Kreditrahmens von 50.000 €; für weitere Maßnahmen wie Rampen oder Treppenlift bleibt dann noch Luft im selben Kredit.

Verbindlich: kfw.de/159. Alle Programme: KfW-Förderung.

HausbauAtlas-Redaktion. Sorgfältig recherchiert, alle Angaben ohne Gewähr.