Solarpflicht 2026: alle Bundesländer
Stand: 08.2026
Ob du auf deinem Neubau eine Photovoltaikanlage installieren musst, entscheiden 2026 zwei Ebenen: die Bauordnung deines Bundeslands und, neu, das Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes. In sieben Ländern gilt die Pflicht für neue Wohnhäuser bereits, ein weiteres verlangt zumindest die Vorbereitung. Ab 2027 kommt die bundesweite Staffel dazu.
Die Bundesebene: das GModG
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Sein § 106 führt erstmals eine bundesweite Solarpflicht ein, gestaffelt nach Gebäudeart:
| Ab | Wer betroffen ist |
|---|---|
| 2027 | Neue Nichtwohngebäude (Gewerbe, öffentliche Gebäude), gestaffelt nach Größe |
| 2030 | Neue Wohngebäude und neu errichtete Carports direkt am Gebäude |
Zwei Punkte sind für private Bauherren wichtig. Erstens: Bestehende Wohngebäude sind von der Bundespflicht ausgenommen; wer sein Dach saniert, muss deshalb nicht bundesweit nachrüsten, kann aber unter eine Landesregelung fallen. Zweitens: Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die Anlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wäre, etwa bei stark verschatteten oder ungünstig ausgerichteten Dächern.
Auch wer erst 2027 oder 2028 baut, sollte das Dach schon jetzt so planen, dass eine Anlage später ohne Umbau passt: Ausrichtung, Statik, Leerrohre und Platz am Zählerschrank. Der Aufwand dafür ist im Rohbau minimal und später teuer, siehe Photovoltaik im Neubau.
Die Länder: wo es heute schon gilt
Stand 08.2026, bezogen auf neu gebaute private Wohnhäuser:
| Bundesland | Gilt für Wohn-Neubau? | Details |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja, seit Mai 2022 | mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche; auch bei Dachsanierung (seit 2023) |
| Berlin | Ja, seit Januar 2023 | mindestens 30 % der Bruttodachfläche, ab 50 m² |
| Bremen | Ja, seit Juli 2025 | mindestens die Hälfte der Dachfläche, ab 50 m²; auch bei Dachsanierung |
| Hamburg | Ja, seit Januar 2023 | mindestens 30 % der Bruttodachfläche, ab 50 m² |
| Niedersachsen | Ja, seit 2025 | mindestens die Hälfte der Dachfläche, ab 50 m²; auch bei Dachsanierung |
| Nordrhein-Westfalen | Ja, seit 2025 | ab 50 m² Dachfläche; seit 2026 auch bei vollständiger Dachsanierung |
| Schleswig-Holstein | Ja, seit März 2025 | Wohn- und Nichtwohngebäude; keine Pflicht bei Dachsanierung |
| Rheinland-Pfalz | „PV-ready”, seit 2024 | Dach muss vorbereitet sein, die Anlage selbst ist nicht Pflicht |
| Bayern | Soll-Vorschrift, seit 2025 | rechtlich nicht bindend, keine Sanktion |
| Brandenburg | Nein | nur Gewerbe und öffentliche Gebäude |
| Hessen | Nein | nur öffentliche Gebäude und Parkplätze |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nein | keine Landesregelung |
| Saarland | Nein | keine Landesregelung |
| Sachsen | Nein | keine Landesregelung |
| Sachsen-Anhalt | Nein | keine Landesregelung |
| Thüringen | Nein | keine Landesregelung |
Verbindlich ist immer die Landesbauordnung in ihrer aktuellen Fassung; die Regelungen ändern sich häufig, und Kommunen können über den Bebauungsplan zusätzlich eigene Vorgaben machen. Frag im Zweifel beim Bauamt nach, bevor du den Bauantrag stellst.
Was „PV-ready” bedeutet
Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg, der es wert ist, verstanden zu werden: Neue Wohngebäude müssen dort seit 2024 für Photovoltaik vorbereitet sein, die Anlage selbst ist freiwillig. Vorbereitet heißt in der Praxis:
- Die Statik trägt die zusätzliche Last der Module.
- Leerrohre führen vom Dach zum Technikraum.
- Am Zählerschrank ist Platz für Wechselrichter und Zählerfeld reserviert.
- Das Dach ist nicht durch Gauben, Kamine oder Dachfenster so zerschnitten, dass keine sinnvolle Fläche bleibt.
Das ist ohnehin die Empfehlung für jeden Neubau, unabhängig vom Bundesland: Die Vorbereitung kostet im Rohbau ein paar hundert Euro, das Nachrüsten später ein Vielfaches.
Was passiert, wenn man die Pflicht ignoriert?
Die Solarpflicht steht in den Landesbauordnungen und ist damit Baurecht. Verstöße sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden; praktisch wichtiger ist, dass die Erfüllung im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss. Wer die Anlage nicht einplant, riskiert Verzögerungen bei der Baugenehmigung, und die kostet bei laufender Finanzierung bares Geld.
Die Länder sehen durchweg Härtefallregelungen vor: Ist die Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, kann eine Befreiung beantragt werden. Verlassen sollte man sich darauf nicht; die Hürden sind hoch, und bei einem normalen Satteldach in normaler Lage greift keine davon.
Häufige Fragen
Gilt die Solarpflicht auch für mein bestehendes Haus? Bundesweit nicht: Das GModG nimmt bestehende Wohngebäude ausdrücklich aus. Landesrecht kann anderes vorsehen, in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen greift die Pflicht bei einer vollständigen Dachsanierung. Für die reine Instandsetzung einzelner Ziegel gilt sie nirgends.
Zählt eine Solarthermie-Anlage auch? In den meisten Landesregelungen ja, das GModG nennt Photovoltaik oder Solarthermie als Erfüllungsoptionen. Wirtschaftlich ist Photovoltaik im Einfamilienhaus fast immer die bessere Wahl, weil sie mit Wärmepumpe und E-Auto vielseitiger nutzbar ist.
Muss ich das ganze Dach belegen? Nein. Die Länder verlangen Anteile der geeigneten Dachfläche, meist 30 bis 60 Prozent; nicht geeignete Flächen wie stark verschattete oder nordseitige Bereiche zählen nicht mit. Welche Flächen deines Dachs überhaupt in Frage kommen, hängt an der Dachform.
Lohnt es sich, vor der Pflicht zu bauen? Als Sparstrategie nicht: Eine Anlage, die sich in 10 bis 15 Jahren amortisiert, ist auch ohne Pflicht eine gute Investition, und die Einspeisevergütung sinkt eher weiter. Wer heute baut, plant sie am besten gleich mit, statt auf eine Frist zu schielen.
Quellen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026, § 106; Landesbauordnungen der Länder, Stand 08.2026. Die Länderübersicht ist eine redaktionelle Zusammenstellung und ersetzt keine Rechtsauskunft; verbindlich ist die jeweils geltende Landesbauordnung und die Auskunft deiner Bauaufsichtsbehörde.
HausbauAtlas-Redaktion. Sorgfältig recherchiert, alle Angaben ohne Gewähr.