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Bodenrichtwerte richtig ablesen

Stand: 08.2026

Der Bodenrichtwert ist die einzige amtliche Zahl zum Grundstückspreis: ermittelt von unabhängigen Gutachterausschüssen aus echten, notariell beurkundeten Kaufverträgen, nicht aus Angebotspreisen der Portale, die oft Wunschdenken abbilden. Abfragen kostet nichts. Wie du an den Wert kommst und wie du ihn richtig liest, steht unten.

Was der Bodenrichtwert ist und was nicht

Der Wert nennt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in €/m² für eine Richtwertzone, ein Gebiet mit weitgehend gleichen Lagemerkmalen. Drei Dinge muss man wissen:

  1. Er ist kein Kaufpreis. Dein konkretes Grundstück kann wegen Zuschnitt, Hanglage, Ausrichtung oder Erschließungszustand deutlich abweichen; der Richtwert ist die Referenz, nicht das Etikett.
  2. Er gilt für unbebauten Boden. Bei bebauten Grundstücken steckt der Gebäudewert nicht drin.
  3. Er hinkt dem Markt nach. Die Werte werden zu einem Stichtag festgestellt (meist 1. Januar, in vielen Ländern alle zwei Jahre); in schnell drehenden Märkten ist das Momentaufnahme, keine Prognose.

Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz abfragen (BORIS.RLP)

Das Land stellt die Werte kostenlos und ohne Registrierung bereit:

  1. boris.rlp.de öffnen.
  2. Oben in die Suche Ort oder Adresse eingeben; die Karte springt in die Richtwertzone.
  3. Die Zahl in der Karte ist der Wert in €/m², dazu die Nutzungsart (z. B. W = Wohnbaufläche). Ein Klick auf die Zone zeigt die Details.
  4. Der kostenfreie Basisdienst zeigt Wert und Nutzung zum aktuellen Stichtag; weitere Merkmale (Grundstücksgröße, Geschossflächenzahl) und ältere Jahrgänge gibt es als kostenpflichtigen Premiumdienst des Landesamts.

Bodenrichtwert im Saarland abfragen

  1. Die Anwendung Bodenrichtwerte im Geoportal Saarland öffnen.
  2. Über die Adress- oder Flurstücksuche zum Grundstück navigieren.
  3. Auch hier gilt: Einsehen ist gebührenfrei. Die Werte werden im Saarland alle zwei Jahre festgestellt (zuletzt zum Stichtag 01.01.2024).

So nutzt du den Wert beim Grundstückskauf

Die Rechnung ist simpel: Angebotspreis pro m² geteilt durch Bodenrichtwert. Liegt das Ergebnis deutlich über 1, brauchst du eine Begründung: Südhang, Aussicht, seltener Zuschnitt. Liegt es deutlich darunter, such den Haken: Erschließung offen? Baulast im Grundbuch? Kein Baurecht? Die komplette Prüfliste steht im Grundstücks-Ratgeber.

Für die Gesamtrechnung zählt der Bodenpreis doppelt: Er treibt die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer und Notar rechnen vom Kaufpreis) und bestimmt mit, wie viel Budget fürs Haus übrig bleibt.

Häufige Fragen

Warum weicht der Portal-Angebotspreis so oft nach oben ab? Angebotspreise sind Wunschpreise. Die Gutachterausschüsse werten dagegen aus, was tatsächlich beurkundet wurde; in schwachen Märkten liegen Angebote gern 10–20 % über dem, was am Ende bezahlt wird.

Kann ich mit dem Bodenrichtwert den Preis drücken? Als Argument ja, als Anspruch nein. Niemand muss zum Richtwert verkaufen. Aber wer den amtlichen Wert kennt, verhandelt mit Zahlen statt mit Gefühl.

Gilt der Wert auch für Erbschaft und Steuern? Ja: Finanzämter nutzen Bodenrichtwerte für Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grundsteuer. Für diese Zwecke gibt es teils eigene Auskunftswege der Länder.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite? Aus den amtlichen Portalen der Länder (Stand 08.2026): BORIS.RLP des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und das Geoportal Saarland des LVGL. Die Werte selbst fragst du dort ab; verbindlich sind allein die Auskünfte der Gutachterausschüsse.

HausbauAtlas-Redaktion. Sorgfältig recherchiert, alle Angaben ohne Gewähr.